Batterieentsorgung
Batterieentsorgung
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien
oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie
gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien
dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte
Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer
kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind
als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien
verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien
der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen
oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher
entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an
unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse
unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. o.)
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in
den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005
Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr
als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem
Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und
"Hg" für Quecksilber.